Informationen zur Kurzzeitpflege
Leistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 - Pflegerisch aktivierende Betreuung
 - Teilnahme an diversen Freizeitaktivitäten: Singen, Gedächtnistraining usw.
 
 Wichtig
- Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
 - Liegt keine Übernahme durch die Pflegekasse bei Antritt der KZP vor, kann keine Teilabrechnung durchgeführt werden.
 
Ärztliche Betreuung
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt ob er die Betreuung weiterhin übernimmt
 
Bitte unbedingt mitbringen
- Pflege- / Einstufungsbescheid.
 - Alle Medikamente, aktueller Medikamentenplan vom Hausarzt unterschrieben.
 - Krankenversichertenkarte, falls vorhanden Befreiungskarte
 - Bescheinigung über die Bezahlte Praxisgebühr des jeweiligen Quartals
 - Überweisungsschein des Hausarztes, sofern er die ärztliche Betreuung nicht übernimmt.
 - Falls vorhanden: Kopie Betreuerausweis, Schwerbehindertenausweis, Marcumarausweis.
 - Hilfsmittel ggf, Inko.material, Brillen
 - Zahnersatz, Hörgerät, Gehilfen, Rollstuhl
 - Bekleidung: Waschmaschinen geeignete, der Witterung entsprechende, bequeme Kleidung in
 
Ausreichender Menge. Unterwäsche, Nachtwäsche. Jogging oder Hausanzug, rutschfeste Hausschuhe mit geschlossener Ferse, wetterfeste Schuhe.
- Seife, Shampoo, Körperlotion, Zahncreme, Zahnbürste, Prothesenschale, Prothesenreiniger, Kamm, Bürste, Rasierzeug usw.