Informationen zur Kurzzeitpflege
Leistungen
- Unterkunft und Verpflegung
- Pflegerisch aktivierende Betreuung
- Teilnahme an diversen Freizeitaktivitäten: Singen, Gedächtnistraining usw.
Wichtig
- Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Liegt keine Übernahme durch die Pflegekasse bei Antritt der KZP vor, kann keine Teilabrechnung durchgeführt werden.
Ärztliche Betreuung
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt ob er die Betreuung weiterhin übernimmt
Bitte unbedingt mitbringen
- Pflege- / Einstufungsbescheid.
- Alle Medikamente, aktueller Medikamentenplan vom Hausarzt unterschrieben.
- Krankenversichertenkarte, falls vorhanden Befreiungskarte
- Bescheinigung über die Bezahlte Praxisgebühr des jeweiligen Quartals
- Überweisungsschein des Hausarztes, sofern er die ärztliche Betreuung nicht übernimmt.
- Falls vorhanden: Kopie Betreuerausweis, Schwerbehindertenausweis, Marcumarausweis.
- Hilfsmittel ggf, Inko.material, Brillen
- Zahnersatz, Hörgerät, Gehilfen, Rollstuhl
- Bekleidung: Waschmaschinen geeignete, der Witterung entsprechende, bequeme Kleidung in
Ausreichender Menge. Unterwäsche, Nachtwäsche. Jogging oder Hausanzug, rutschfeste Hausschuhe mit geschlossener Ferse, wetterfeste Schuhe.
- Seife, Shampoo, Körperlotion, Zahncreme, Zahnbürste, Prothesenschale, Prothesenreiniger, Kamm, Bürste, Rasierzeug usw.