1. Das Pflegekonzept allgemein
Unsere BewohnerInnen können sich auf eine ganzheitliche, individuelle und kompetente Pflege rund um die Uhr verlassen.
Das vorliegende Pflegekonzept ist handlungsleitende Grundlage für allenachfolgend beschriebenen Rahmenkonzepte.
2. Pflegetheoretische Grundlagen
In den letzten Jahren hat sich das ganzheitliche Denken und Handeln manifestiert. Das wird besonders durch das Interesse an den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen der MitarbeiterInnen transparent.
Inzwischen haben 2 Mitarbeiterinnen eine Grundausbildung in basaler Stimulation. Kinästhetik, Aroma- und Musiktherapie wurden zum festen Bestandteil unseres Pflege- und Betreuungsangebotes.
Die MitarbeiterInnen des Haus Sonnenhain bieten eine geplante,
dokumentierte und fachlich kompetente Pflege. Dazu ist eine aussagekräftige Biografiearbeit von größter Bedeutung. Nur so kann auf das gewohnte Umfeld, persönliche Lebensgewohnheiten und Rituale,psychische und physische Veränderungen Rücksicht genommen werden. Für die Eingewöhnungsphase liegt ein gesondertes Konzept vor.
3. Das Pflegemodell gemäß der individuellen Tagesstruktur
Die Grundlage unserer Pflege ist an Hand der individuellen Tagesstruktur des Bewohners festgelegt. Ziel ist es, das der Bewohner sich wohl eingewöhnen muss in den neuen Lebensraum, seine Gewohnheiten aber nicht verändern muss.
Dabei werden pflegerelevante Aspekte in die Tagesstruktur eingebunden. Alle Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen sind aufeinander bezogen, stehen in Wechselbeziehung und setzen grundsätzlich eine ganzheitliche Sichtweise des Menschen voraus.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Themenfelder eingegangen, die Grundlage der Anamneseerhebung und Planung der Pflegemaßnahmen in Form der Tagesstruktur sind. Sie sind in Abhängigkeit von der aktuellen Pflegesituation des Bewohners im Bedarfsfall zu ergänzen bzw. zu erweitern:
In erster Linie geht es um den Bewohner, den Angehörigen und denBetreuer.
Mit der Eingangsfrage in der strukturierten Informationssammlung, kurz SIS, wird der Bewohner gefragt, wie es ihm geht, welche Wünsche er hat, was wir als Einrichtung für ihn tun können. Es wird im offenen Gespräch festgestellt, wie der Betroffene seine Situation wahrnimmt.
Da oft die Angehörigen dabei sind kann auch hier die Feststellung zur Rolle und des Bezuges des Angehörigen getroffen werden.
Darüber hinaus können biografische Angaben aufgenommen und
festgehalten werden. Der Bewohner wird gehört, es erfolgt keine fachliche Einschätzung zum Gehörten. Auch wird das Gesagte nicht umformuliert. Ziel ist es, den Bewohner mit seinen Aussagen zu hören und zu verstehen.
3.1 Eingangsfrage / Gesprächseinstieg
Pflege fördert die Beziehung und unterstützt die Kommunikation.
Zielsetzung dieses bewusst offen gehaltenen Gesprächseinstiegs ist es,
einen (ersten) Eindruck zu gewinnen, wie die pflegebedürftige Person
(und/oder deren Angehörige/ Betreuungspersonen) die eigene Situation
wahrnimmt. Da dieses Gespräch nicht selten im Beisein von Angehörigen
oder Ehepartnern stattfindet, wird eventuell gleichzeitig deutlich, welche
Rolle die Angehörigen im Kontext der pflegerischen Versorgung oder
familiärer Gegebenheiten/Dynamiken spielen. Entscheidend sind hierbei
das aktive Zuhören und eine Hilfestellung beim Formulieren von
Wünschen und Ängsten etc. Die Informationen des Pflegebedürftigen
sollen möglichst im Originalwortlaut und um die erfragten (nicht
interpretierten) Befindlichkeiten dokumentiert und nicht in die
Fachsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus können Aussagen zu pflegerelevanten biografischen
Zusammenhängen aufgenommen und ggf. festgehalten werden.
3.2 Themenfeld 1: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte
Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person
in der Lage ist, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren, zu
interagieren sowie Risiken und Gefahren zu erkennen.
Hier ist auch das Auftreten von herausfordernden Verhaltensweisen wie
z.B. nächtlicher Unruhe, Umherwandern oder aggressiv abwehrendes
Verhalten zu beschreiben.
Die Pflegefachperson sollte möglichst prägnant diesbezüglich die
pflegerische Situation mit Handlungs- und Gestaltungsräumen der
pflegebedürftigen Person, ihren Kompetenzen, Gewohnheiten, Risiken und
fachlichen Erfordernissen festhalten.
3.3 Themenfeld 2: Mobilität und Bewegung
In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte
Erfassung und Beschreibung dazu, inwieweit die pflegebedürftige Person
in der Lage ist, sich frei und selbstständig innerhalb und außerhalb der
Wohnung bzw. des Wohnbereichs zu bewegen. Wichtig ist dabei die
fachliche Einschätzung/Beschreibung der Möglichkeiten der Person, sich
durch Bewegung in angemessenem Umfang Anregung verschaffen zu
können sowie an der Alltagswelt teilzuhaben und teilzunehmen. Der
Aspekt des herausfordernden Verhaltens muss dabei berücksichtigt
werden.
3.4 Themenfeld 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
Dabei geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und
Beschreibung, inwieweit der zu pflegende Mensch durch die
gesundheitliche Situation, Einschränkung und Belastung sowie deren
Folgen pflegerisch-fachlichen Unterstützungsbedarf zeigt. Insbesondere
sind die individuellen Belastungsfaktoren, die therapeutischen Settings,
die Compliance oder der Handlungsbedarf und der eventuelle
Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung von Risiken und Phänomenen
(z.B. Schmerz, Schlaf, Inkontinenz) oder deren Kompensationen zu
beschreiben und hinsichtlich ihrer krankheits- und therapiebedingten
Anforderungen einzuschätzen. Es geht nicht um die Aufzählung von
Diagnosen und ärztlichen Therapien bzw. Medikamenten, die bereits in
anderer Weise erfasst und dokumentiert sind.
In der Tagesstruktur ist dann entsprechend des Zustandes, der
Fähigkeiten und geäußerten Wünsche die Hilfeform zu planen.
3.5 Themenfeld 4: Selbstversorgung
Pflege fördert und unterstützt die individuelle Körperpflege. In diesem
Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte Erfassung und
Beschreibung, inwieweit der zu pflegende in der Lage ist z.B.
Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken, etc. selbstständig bzw. mit
Unterstützung zu realisieren. Ziel ist die größtmögliche Kompetenz und
Autonomie, Selbstverwirklichung. Eventuelle (fachliche und ethische)
Konflikte zwischen den oben genannten Werten und die
Verständigungsprozesse sind nachvollziehbar zu beschreiben.
In der Tagesstruktur ist dann entsprechend des Zustandes, der
Fähigkeiten und geäußerten Wünsche die Hilfeform zu planen.
3.6 Themenfeld 5: Leben in sozialen Beziehungen
Hier geht es um die individuelle und situationsgerechte Erfassung und
Beschreibung, inwieweit die pflegebedürftige Person Aktivitäten im
näheren Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbstständig oder mit
Unterstützung gestalten kann und wer sie ggf. dabei unterstützt (privates
Umfeld). In diesem Lebensbereich spielen die Tagesgestaltung, die
Hobbys, die Interessen und selbständigen Aktivitäten der Bewohner eine
Rolle. Auch Aktivitäten, die zusammen mit anderen Personen wie z.B.
Mitbewohner, Angehörige, Pflegepersonal, Beschäftigungstherapeuten,
Physiotherapeuten, Logopäden u. a. unternommen werden, fließen hier
mit ein.
In der Tagesstruktur ist dann entsprechend des Zustandes, der
Fähigkeiten und geäußerten Wünsche die Hilfeform zu planen.
3.7 Themenfeld 6: Wohnen und Häuslichkeit
In diesem Themenfeld geht es um die individuelle, situationsgerechte
Erfassung und Beschreibung, inwieweit die pflegebedürftige Person ihre
Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen und die Häuslichkeit in
der stationären Einrichtung umsetzen kann. Sie sind wichtig für den Erhalt
der Gesundheit, Kompetenz, Wohlbefinden und die Möglichkeit, sich zu
orientieren, sowie Sicherheit durch Vertrautes zu erlangen, insbesondere
in der unmittelbaren Lebensumwelt (eigenes Apartment, im
Doppelzimmer, Biografie insbesondere bei Menschen mit Demenz.
In der Tagesstruktur ist dann entsprechend des Zustandes, der
Fähigkeiten und geäußerten Wünsche die Hilfeform zu planen.
3.8 Risiken und Phänomene
Im Risikomanagement der Pflegedokumentation erfolgt die „Besinnung“
auf die fachliche Kompetenz von Pflegefachkräften. Zunächst wird aus
dem Blickwinkel von Fachlichkeit und beruflichem Erfahrungswissen die
Situation der pflegebedürftigen Person beurteilt, bevor eine Entscheidung
zur Notwendigkeit einer vertieften Einschätzung (z.B. Differential
Assessment, intensive Beobachtungsphase) eingeleitet oder eine Skala
ausgefüllt wird. Hier bietet die SIS in ihrer Matrix eine sinnvolle
Verknüpfung zwischen Initialassessment und Entscheidung zur
Notwendigkeit einer vertieften Einschätzung an, die fachwissenschaftlich
begründet ist und nun als praxisnahes Vorgehen eingesetzt werden soll.
Hinweise zu Prophylaxen finden in der Maßnahmenplanung Eingang.
Mittels des hier bewusst gewählten Ankreuzverfahrens (Prinzip der Matrix)
erfolgt eine erste fachliche Einschätzung hinsichtlich der Zusammenhänge
pflegesensitiver Risiken und Phänomene in Bezug zu den Themenfeldern.
Durch die Matrixstruktur sollen die Risiken Phänomene, wie z. B.
Dekubitus oder Sturz im Kontext von z. B. Kognition / Kommunikation,
zusammenhängend bewertet und dokumentiert werden.
Die Erfassung in diesem Abschnitt der SIS muss mit Informationen in den
Themenfeldern korrespondieren.
Zusätzlich gibt es die Kategorie „Sonstiges“ für weitere Risiken oder
Phänomene je nach spezieller Situation der pflegebedürftigen Person.
Hierzu gehören nicht spezifische Themen der Prophylaxe. Diese finden in
der praktischen Umsetzung Eingang in die Maßnahmenplanung als
Konsequenz aller Erkenntnisse aus der SIS.
4. Personal
4.1 Aufbau- und Ablauforganisation
Trotz der unerlässlichen hierarchischen Struktur ist eine optimale
Leistungserbringung nur im gemeinsamen Miteinander möglich. Wir
verstehen unsere Leistung ausschließlich als Gemeinschaftsleistung.
Die Aufbauorganisation unserer Einrichtung ist im Organigramm schriftlich
und graphisch dargestellt. Dadurch sind Weisungsbefugnis und Unter-
stellungsverhältnisse eindeutig festgelegt.
Hauptbestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems ist die genaue
Beschreibung aller, in der Einrichtung anfallender Prozesse. Jeder Bereich
verfügt über sein Bereichshandbuch. Das QM Handbuch dient als
Nachschlagewerk für alle Tätigkeiten der einzelnen Bereiche. Für die
Aktualisierung des QM Handbüches ist der Qualitätsbeauftragte zuständig.
4.2 Leitung der Einrichtung und Pflegedienstleitung
Die Leitung der Einrichtung und die Pflegedienstleitung erfüllen alle
formal-rechtlichen Qualifikationen der Gemeinsamen Maßstäbe und
Grundsätze nach dem SGB XI. Der Leitung der Einrichtung sind alle
Mitarbeiter der Einrichtung unterstellt. Der Pflegedienstleitung sind alle
weiteren Pflegemitarbeiter unterstellt. Aufgaben- und Kompetenz-
Bereiche sind in der Stellenbeschreibung der Leitung der Einrichtung und
der Pflegedienstleitung (wie auch aller anderen Pflegemitarbeiter)
geregelt.
4.2.1 Das Pflegeteam – seine Aufgaben und Qualifikationen
· Der Heimleiter trägt die Verantwortung für einen reibungslosen Heimbetrieb.
· Die Pflegedienstleiterin führt das Pflegepersonal, steuert die Pflege-
prozesse, kontrolliert und evaluiert.
· Der QM Beauftrage sorgt für das internen Qualitätsmanagement, sowohl Einführung und Umsetzung als auch die Weiterentwicklung im pflegerischen Alltag. Ziele dieses Managements legt er gemeinsam mit der Einrichtungsleitung fest.
· Die Wohnbereichsleiterinnen sind für alle Abläufe innerhalb ihres
Wohnbereiches zuständig und verantwortlich. Sie sind in ständiger
Verbindung mit dem Heimleiter und der Pflegedienstleiterin.
· Weitere Pflegekräfte:
Gerontopsychiatrische Fachkräfte sind Pflegefachkräfte, die sich
durch eine 2-jährige Weiterbildung auf die Pflege und Betreuung
Demenzkranker spezialisiert haben.
Wundexperten sind Pflegefachkräfte, die sich durch Weiterbildung
auf eine moderne Wundversorgung spezialisiert haben. Sie arbeiten
eng mit den Hausärzten zusammen.
Pflegefachkräfte mit Palliativ-Care-Weiterbildung sind besonders
qualifiziert im Umgang mit Menschen in der letzten Lebensphase.
Außerdem sind bei uns Krankenschwestern, Altenpfleger/Innen und Alten-
pflegehelferinnen beschäftigt.
Die Pflegekräfte arbeiten zum Wohle unserer Bewohner/Innen eng mit
nachfolgenden Kräften zusammen:
· den Hauswirtschaftern
· den Küchen Mitarbeiter-innen
· den Mitarbeiterinnen in der Verwaltung
· dem Haustechniker
Wir erfüllen in allen Bereichen den gesetzlich vorgeschriebenen Personal-
schlüssel einschließlich der geforderten Fachkraftquote von 50%.
5. Ärztliche Betreuung und andere Dienstleistungsangebote
Für unsere HeimbewohnerInnen besteht freie Arztwahl. Meist werden unsere
BewohnerInnen von ihren langjährigen Hausärzten weiter betreut. Wir stellen
aber auch den Kontakt zu Fachärzten und Therapeuten (Krankengymnastik,
Ergotherapie, Logopädie) her. Eine medizinische Fußpflegerin und die
Friseurin sind monatlich im Haus. Die Termine werden rechtzeitig vereinbart
und bekannt gegeben. Selbstverständlich können die BewohnerInnen auch
ihren eigenen Friseur oder Fußpfleger ordern.